Heilmittelverordung

So sollte Ihnen Ihr Arzt eine Heilmittelverordnung ausfüllen:

  • Achten Sie bitte darauf, daß Ihr Arzt Ihnen die Verordnung Nr. 13 ausstellt und diese auch korrekt ausstellt und diese auch akkurat ausfüllt.
  • Legen Sie evtl. Ihrem Arzt auch eine Verordnung vor, damit diese korrekt ausgefüllt ist.
  • Wenn Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt erhalten, muß diese innerhalb von 28 Tagen mit der ersten Behandlung begonnen werden.
  • Ferner ist wenn Sie gebührenpflichtig ist eine Verordnungsgebühr zu zahlen
    Welche sich nach der jeweiligen Krankenkasse richtet.
    Diese Gebühr ist bei Beginn der Behandlung zu entrichten.

Beispiel: Sie bekommen 3 podologische Komplexbehandlungen heißt für Sie: 10,00€ Verordnungsgebühr und dann 3 x z. B. 2,62 Rezeptgebühr (10% der erbrachten Leistung)